BGH entscheidet im Februar: Wer zahlt nach der Insolvenz des Bauunternehmens?

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Ein Dach mit einem Gebäude und einem Fenster im Hintergrund.

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH wird im Februar über Fortsetzung der Dachgeschoss-Erweiterung entscheiden - BGH entscheidet im Februar: Wer zahlt nach der Insolvenz des Bauunternehmens?

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung des Dachausbaus

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung des Dachausbaus

  1. Dezember 2025, 10:07 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27. Februar 2025 ein richtungsweisendes Urteil zu unfertigen Dachgeschosswohnungen in einer nordrhein-westfälischen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fällen. Im Mittelpunkt des langjährigen Streits stehen die Fragen, welche Bauteile nach der Insolvenz des Bauunternehmens rechtlich noch fertiggestellt werden müssen – und wer die Kosten dafür trägt.

Ausgelöst wurde der Konflikt, als die Eigentümer der Dachgeschosswohnungen den Einbau von nichttragenden Trennwänden, Heizkörpern, Rohrleitungen, Elektroleitungen und Dachflächenfenstern forderten. Die Wohnungseigentümergemeinschaft lehnte die Übernahme dieser Kosten jedoch ab und berief sich darauf, dass sie hierzu nicht verpflichtet sei.

Die anstehende BGH-Entscheidung wird klären, wer die finanziellen und rechtlichen Verantwortlichkeiten für die Fertigstellung der Wohnungen trägt. Ein Urteil zugunsten der Eigentümer könnte die Gemeinschaft zwingen, die zusätzlichen Baukosten zu übernehmen. Eine Entscheidung zu ihren Ungunsten würde die einzelnen Käufer hingegen auf den Kosten sitzen lassen. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für ähnliche Streitfälle in ganz Deutschland haben.