BGH klärt Ausschlussklauseln wegen Pandemien in Reiseversicherungen

Ausschluss von 'Schaden durch Pandemien' in Reiseversicherungen ist erlaubt - BGH klärt Ausschlussklauseln wegen Pandemien in Reiseversicherungen
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat die Auslegung von Pandemie-Ausschlussklauseln in Reiseversicherungen präzisiert. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die HanseMerkur, ein deutscher Versicherungskonzern, der Schadensersatzforderungen wegen pandemiebedingter Schäden abgelehnt hatte. Die betreffende Police definierte eine Pandemie als "grenzüberschreitende und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit". Der BGH entschied, dass diese Formulierung für Verbraucher verständlich sei – trotz der Argumentation von Verbraucherschützern, der Begriff "Pandemie" sei unklar. Das Gericht erläuterte, dass die Klausel sich auf sich schnell ausbreitende, weitverbreitete Infektionskrankheiten oder Seuchen beziehe. Verbraucher können demnach beim Abschluss einer Police den Umfang ihres Versicherungsschutzes und mögliche Ausschlussrisiken einschätzen. Allerdings sieht die Reisekrankenversicherung der HanseMerkur eine eingeschränkte Ausnahme vor: Sie deckt pandemiebedingte Schäden ab, sofern das Auswärtige Amt für das Reiseland keine Reisewarnung ausgesprochen hatte. Das BGH-Urteil schafft Klarheit für Verbraucher und Versicherer gleichermaßen im Umgang mit Pandemie-Ausschlussklauseln. Während Verbraucher die Kleingedruckten ihrer Police sorgfältig prüfen sollten, sind Versicherer gefordert, ihre Formulierungen verständlich und transparent zu gestalten.

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