BGH stoppt einseitige Rentenkürzungen – Millionen Verträge betroffen

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Ein Schwarz-Weiß-Bild von mehreren Männern in Anzügen, die drinnen vor einem Vorhang und einer Wand stehen, mit einem Wasserzeichen oben links.

BGH kippt Klausel für einseitige Rentenkürzungen - BGH stoppt einseitige Rentenkürzungen – Millionen Verträge betroffen

Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen

Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen

Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen

  1. Dezember 2025, 14:01 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umstrittene Klausel in Riester-Rentenverträgen für unwirksam erklärt. Das am 10. Dezember 2025 verkündete Urteil richtet sich gegen Bestimmungen, die Versicherern einseitige Kürzungen der Auszahlungen ermöglichen. Betroffen ist direkt die Allianz Lebensversicherungs-AG, doch die Auswirkungen könnten weitaus größer sein.

Das Gericht stürzte die Klausel als unangemessen, da sie Versicherern das alleinige Recht einräumte, nach Vertragsabschluss die Rentenleistungen zu reduzieren – selbst wenn sich die Rahmenbedingungen später verbesserten, sah die Regelung keine Verpflichtung vor, die ursprünglichen Auszahlungshöhen wiederherzustellen. Diese einseitige Benachteiligung führte zur richterlichen Entscheidung.

Das Urteil könnte bis zu eine Million Versicherungsverträge in Deutschland betreffen. Versicherte mit älteren Riester-Verträgen können nun vergangene Kürzungen anfechten. Versicherer müssen prüfen, ob ihre Verträge dem neuen rechtlichen Maßstab standhalten.