Black Friday und Weihnachten: Verbraucher warnt Ministerium vor versteckten Kosten bei Auslandsbestellungen

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Ein Geschäft mit verschiedenen Artikeln wie Getränkedosen, Speisekarten, einer Uhr, Gewürzen in Plastikbehältern, Gewürzen, Werbetafeln und Namensschildern unter einem Himmel.

Black Friday und Weihnachten: Verbraucher warnt Ministerium vor versteckten Kosten bei Auslandsbestellungen

Das Bundesjustizministerium warnt Verbraucher vor dem Black Friday und der Weihnachtszeit vor unerwarteten Kosten und Risiken beim Einkauf bei ausländischen Onlinehändlern – insbesondere bei Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU.

Alle Sendungen aus Nicht-EU-Staaten unterliegen unabhängig vom Wert der Einfuhrumsatzsteuer. Bei Bestellungen unter 150 Euro fällt eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent an, wobei für bestimmte Waren wie Bücher oder Lebensmittel ein ermäßigter Satz von 7 Prozent gilt. Übersteigt der Einkaufswert 150 Euro, müssen Käufer zusätzlich Zollgebühren entrichten, deren Höhe je nach Produkt variiert.

Versteckte Gebühren und Sicherheitsbedenken machen Auslandsbestellungen riskanter, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Verbraucher werden aufgefordert, vor dem Kauf die Gesamtkosten zu prüfen und auf die Echtheit der Ware zu achten – besonders in der hochfrequentierten Einkaufszeit. Mit seinen Hinweisen will das Ministerium finanzielle Verluste verhindern und die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen sicherstellen.