Bundesverfassungsgericht weist AfD-Klage zu gefälschten afghanischen Pässen ab

Bundesverfassungsgericht weist AfD-Klage zu gefälschten afghanischen Pässen ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter gegen die Erteilung von Visa auf Basis gefälschter afghanischer Pässe zurückgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Keuters Antrag nicht darlege, inwiefern seine Rechte verletzt worden seien. Der Beschluss folgt auf einen Streit darüber, ob Beamte angewiesen wurden, Visa unter Verwendung gefälschter Dokumente zu bearbeiten.
Keuter, Mitglied des Bundestags, hatte der Regierung vorgeworfen, die Genehmigung von Visa auf Grundlage gefälschter afghanischer Reiseausweise gefördert zu haben. Zudem behauptete er, die damalige Außenministerin Annalena Baerbock habe von einer angeblichen Weisung gewusst, solche Visa auszustellen. Die Regierung wies jede Kenntnis von Visa zurück, die auf Basis gefälschter Pässe erteilt worden seien, und erklärte, es habe lediglich einen Einzelfall gegeben – im Rahmen einer familienrechtlichen Zusammenführung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs.
Mit der Abweisung der Beschwerde bestätigt das Gericht, dass Keuters Vorwürfe nicht ausreichend belegt waren. Die Regierung hält daran fest, dass abgesehen von dem einen gerichtlich vermittelten Fall keine Visa für gefälschte Dokumente ausgestellt wurden. Das Urteil beendet die rechtliche Auseinandersetzung, ohne dass weitere Schritte erforderlich sind.

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