EU-Lieferkettengesetz: Weniger Bürokratie, mehr Entlastung für Unternehmen

EU-Lieferkettengesetz: Weniger Bürokratie, mehr Entlastung für Unternehmen
Einigung zum EU-Lieferkettengesetz und zu Nachhaltigkeitsberichten
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- Dezember 2025
Finanzen, Wirtschaft, Politik, Allgemeine Nachrichten**
Nach Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament steht die Einigung auf das EU-Lieferkettengesetz. Die Vereinbarung vereinfacht die Regeln für Nachhaltigkeitsberichte und reduziert den bürokratischen Aufwand für Unternehmen in der gesamten Union. Ein zentraler Punkt ist der Verzicht auf eine EU-weite zivilrechtliche Haftung in der Gesetzgebung.
Die neuen Bestimmungen heben die Schwellenwerte für die Pflichten an, sodass weniger Betriebe Nachrichten unterliegen. Diese Änderung soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die bisher mit umfangreichen Dokumentationsanforderungen kämpften.
Das überarbeitete Gesetz bremst die Bürokratie aus, ohne auf Nachhaltigkeitsberichte zu verzichten. Durch höhere Schwellenwerte und den Wegfall der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung sehen sich betroffene Firmen nun weniger rechtlichen und verfahrensbezogenen Hürden gegenüber. Die Änderungen treten nach der endgültigen Billigung der Vereinbarung in Kraft.

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