Freiburger Unternehmer wegen 19.000 Euro Jobcenter-Betrugs verurteilt

Freiburger Unternehmer wegen 19.000 Euro Jobcenter-Betrugs verurteilt
Hauptzollamt Lörrach: Leistungsbetrug aufgedeckt – Freiburger Unternehmer zu Bewährung verurteilt
Lörrach – Ein Unternehmer aus Freiburg ist wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Der 43-Jährige hatte Einkünfte aus seinem Transportgewerbe nicht angegeben, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Über einen Zeitraum von 20 Monaten erhielt er so fast 19.000 Euro, auf die er keinen Anspruch hatte.
Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Mann in Freiburg ein Transportunternehmen und erzielte dabei Umsätze von rund 59.000 Euro. Trotz dieser Einnahmen informierte er das Jobcenter nicht und bezog weiterhin Arbeitslosenleistungen.
Das Jobcenter wird nun die vollständige Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Gelder einleiten. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Angeklagte einer Haftstrafe entgeht, sofern er die Auflagen der Bewährung einhält. Seine Geschäftseinnahmen und die Leistungsakten waren entscheidend für das Urteil des Gerichts.

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