Gericht bestätigt hohe Notargebühren bei Millionen-Deal mit Exit-Klauseln

Gericht bestätigt hohe Notargebühren bei Millionen-Deal mit Exit-Klauseln
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat geklärt, wie notarielle Gebühren bei komplexen Gesellschaftervereinbarungen berechnet werden müssen. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Finanzierungsrunde über 7 Millionen Euro, für die zunächst Gebühren in Höhe von über 63.000 Euro angesetzt wurden, bevor später zusätzlich 35.800 Euro gefordert wurden. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Der Streit entstand, als ein Notar für die Erstellung eines Gesellschafter- und Anteilseignervertrags 63.110,85 Euro in Rechnung stellte. Nach einem späteren BGH-Urteil folgte eine weitere Rechnung über 35.832,45 Euro, sodass sich die Gesamtkosten auf rund 100.000 Euro beliefen. Das Gericht hielt diese Nachforderung für berechtigt, da sich die Gebühren am Transaktionswert von etwa 35 Millionen Euro orientierten – wobei 27,9 Millionen Euro mit Exit-Klauseln verknüpft waren.
Das Urteil bestätigt das Recht der Notare, zusätzliche Gebühren zu verlangen, wenn sich die Rechtslage durch neue Präzedenzfälle ändert. Zudem wird klargestellt, dass die Beteiligten bei Gesellschaftervereinbarungen die Kostentragung eigenständig prüfen müssen, da Notare nicht verpflichtet sind, günstigere Alternativen vorzuschlagen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des GNotKG und der BGH-Rechtsprechung für die Bemessung notarieller Gebühren bei Unternehmensgeschäften.

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