Gericht erlaubt weitere Atommüll-Lagerung in Philippsburg trotz Sicherheitsbedenken

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Ein Sicherheitssack ist im Bild zu sehen.

VGH bestätigt Lagerung von Kernabfall in Philippsburg - Gericht erlaubt weitere Atommüll-Lagerung in Philippsburg trotz Sicherheitsbedenken

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg

  1. Dezember 2025, 11:32 Uhr

Ein Gericht in Baden-Württemberg hat grünes Licht für die weitere Lagerung hochradioaktiven Abfalls im Zwischenlager Philippsburg gegeben. Die Entscheidung folgt auf Klagen lokaler Initiativen und Behörden, die Sicherheitsrisiken befürchten. Kritiker warnen, der Standort biete möglicherweise unzureichenden Schutz vor Anschlägen oder Unfällen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigte die Genehmigungen für die Lagerung von vier Castor-HAW28M-Behältern auf dem Gelände. Die aus massivem Gusseisen gefertigten Fässer mit rund 40 Zentimeter dicken Wänden sind für die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente konzipiert. Jeder Behälter verfügt über schwere Stahldeckel und hat extreme Belastungstests bestanden – darunter die Simulation einer Explosion eines Flüssiggastanklasters in unmittelbarer Nähe.

Aktuell lagern im Zwischenlager 106 dieser Behälter; eine Ausweitung der Kapazität ist nicht geplant. Die Betriebsgenehmigung nach dem Atomgesetz bleibt bis 2047 gültig. Dennoch zweifeln Gegner – darunter Bürgerinitiativen wie die von Eleonore Pattery angeführte Gruppe sowie die Anti-Atom-Organisation Ausgestrahlt – an den Schutzmaßnahmen gegen Terrorismus und Sabotage. Sie fürchten, dass Anschläge oder Manipulationen zu einer Freisetzung von Radioaktivität über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus führen könnten.

Das Gericht wies die Klagen gegen die Genehmigungen ab, darunter auch eine der Stadt Philippsburg. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich bleibt.

Mit dem Urteil darf die Lagerung radioaktiver Abfälle in Philippsburg vorerst fortgesetzt werden. Weitere juristische Schritte könnten den Prozess jedoch noch verzögern oder das Ergebnis beeinflussen. Die Sicherheitsvorkehrungen und die langfristige Sicherheit der Anlage bleiben weiterhin Gegenstand von Prüfungen durch Aktivisten und Behörden.