Karlsruher Gericht kippt Georgiens Status als sicheres Herkunftsland

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden - Karlsruher Gericht kippt Georgiens Status als sicheres Herkunftsland
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland gegen EU-Recht verstößt. Das Urteil stammt vom Verwaltungsgericht Karlsruhe, das Mängel in der aktuellen Klassifizierung feststellte. Zwei Asylbewerber aus Georgien hatten ihre abgelehnten Anträge angefochten, doch ihre individuellen Klagen wurden mangels Beweisen abgewiesen.
Das Gericht argumentierte, dass die Einordnung Georgiens als sicheres Herkunftsland gegen EU-Vorschriften verstoße. Demzufolge müsse der gesamte Staat und seine gesamte Bevölkerung als sicher gelten – nicht nur Teile davon. Zur Untermauerung berief sich das Urteil auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs.
Die Entscheidung des Karlsruher Gerichts stellt die aktuelle Asylpolitik Deutschlands gegenüber georgischen Staatsbürgern infrage. Sollte sie Bestand haben, könnte sie eine Überprüfung des Status als sicheres Herkunftsland erzwingen. Derzeit bleibt das Verfahren offen, mit möglichen weiteren Berufungen sowohl in den Einzelfällen als auch im Streit um die grundsätzliche Einstufung.

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