Nagelstudio-Besitzer wegen Lohnwuchers und illegaler Beschäftigung verurteilt

Nagelstudio-Besitzer wegen Lohnwuchers und illegaler Beschäftigung verurteilt
Ein Nagelstudio-Besitzer im Landkreis Tuttlingen ist wegen Lohnwuchers und Menschenhandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 42-jährige Mann wurde schuldig gesprochen, weil er Mitarbeiter unter dem Mindestlohn bezahlte und zwei nicht angemeldete Beschäftigte ohne gültige Aufenthaltserlaubnis beschäftigte.
Der Inhaber des Studios in Tuttlingen wurde überführt, seinen Angestellten den vollen Lohn vorenthalten und stattdessen lediglich kostenlose Unterkunft und Verpflegung statt einer angemessenen Bezahlung angeboten zu haben. Die Ermittlungen ergaben, dass zwei Mitarbeiter nicht über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen für Deutschland verfügten. Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung von rund 5.100 Euro an ausstehenden Sozialabgaben, zusätzlich zu 430 Euro Säumniszuschlägen und 1.440 Euro für Gewinne aus illegaler Beschäftigung. Zudem wurden ihm weitere Prozesskosten auferlegt.
Der Studio-Betreiber aus Tuttlingen erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, während der Angeklagte aus Waldshut zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Beide müssen nun die finanziellen Auflagen erfüllen und sich an die Bewährungsauflagen halten. Die Urteile stehen im Zusammenhang mit verstärkten Bemühungen, Lohnbetrug und illegale Beschäftigung im deutschen Dienstleistungssektor zu bekämpfen.

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