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Ein Friedhof mit zahlreichen Gräbern, Gras auf dem Boden und Bäumen und Himmel im Hintergrund.

Ruhezeiten für Gräber in Villingen-Schwenningen enden bald – was Familien jetzt tun müssen

{"headline":"Ablauf der Ruhezeiten auf Gräbern in Villingen-Schwenningen","teaser":"Bis zum 31. Dezember 2025 laufen die Ruhezeiten für folgende Gräber auf den Friedhöfen der Stadtbezirke Villingen, Schwenningen und Mühlhausen ab:","publication_date":"2025-12-04T04:00:00+00:00","keyword_names":"Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten","article_body":"Ruhefristen für Gräber in Villingen-Schwenningen laufen aus\n\nTeaser: Bis zum 31. Dezember 2025 enden die Ruhefristen für folgende Gräber auf den Friedhöfen der Stadtteile Villingen, Schwenningen und Mühlhausen:\n\nVeröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ\n\nStichworte: Politik und Gesetzgebung, Kommunalpolitik, Allgemeine Nachrichten\n\nArtikeltext: Die Stadt Villingen-Schwenningen hat Änderungen auf ihren kommunalen Friedhöfen bekannt gegeben. Bis Ende 2025 laufen die Ruhefristen für bestimmte Gräber in Villingen-Schwenningen ab, was betroffene Familien zum Handeln auffordert. Angehörige oder berechtigte Nutzende müssen nun bis zu einem festgesetzten Stichtag Grabsteine und Grabbeigaben in Villingen-Schwenningen entfernen.\n\nVon der Frist betroffen sind bestimmte Grabarten auf zwölf Friedhöfen in Villingen-Schwenningen, die vom städtischen Bestattungsdienst verwaltet werden. Erdwahlgräber für Verstorbene bis einschließlich des Jahres 2000 werden geräumt. Auch Kindergräber mit Sterbefällen bis einschließlich 2015 sind einbezogen. Urnenwahlgräber für Verstorbene bis einschließlich 2010 unterliegen derselben Regelung.\n\nAlle Ruhefristen für diese Gräber in Villingen-Schwenningen enden am 31. Dezember 2025. Familien und berechtigte Nutzende haben bis zum 15. März 2026 Zeit, Grabsteine, Gedenktafeln und weitere Grabausstattungen in Villingen-Schwenningen zu entfernen. Nach diesem Datum gehen verbliebene Gegenstände in das Eigentum der Stadt über.\n\nDie Friedhofsverwaltung, die zum städtischen Bestattungsdienst gehört, koordiniert das Verfahren. Sie wird nach Ablauf der Frist die Räumung der Gräber in Villingen-Schwenningen vornehmen.\n\nNicht abgeholte Grabbeigaben werden ab dem 15. März 2026 städtisches Eigentum. Betroffene Familien müssen bis dahin handeln, um persönliche Gegenstände in Villingen-Schwenningen zu sichern. Die Änderungen gelten für alle kommunalen Friedhöfe in Villingen, Schwenningen und Mühlhausen."