Sozialarbeiter verweigern Aussage nach Fußball-Chaos und entfachen juristische Diskussion

Sozialarbeiter verweigern Aussage nach Fußball-Chaos und entfachen juristische Diskussion
Chaos beim Fubballspiel: Sozialarbeiter verweigern Aussage – und riskieren Konsequenzen Das Fubballspiel zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem Karlsruher SC am vergangenen Samstag endete im Chaos, nachdem Auseinandersetzungen zwischen Fans mehrere Ordner verletzt zurckließen. Nun befinden sich drei Sozialarbeiter des Karlsruher Fanprojekts in einer schwierigen Lage: Trotz möglicher rechtlicher Folgen weigerten sie sich, über den Vorfall auszusagen. Die drei Sozialarbeiter waren während der Ausschreitungen vor Ort und hätten möglicherweise als Zeugen geladen werden können. Doch ihre berufliche Ethik verlangt ein Vertrauensverhältnis zu ihren Klienten – ein Verhältnis, das sie durch eine Aussage gefährdet sähen. Sie verweigerten die Kooperation und riskierten damit eine Haftstrafe wegen Zeugenverweigerung. Der Vorfall reiht sich in eine Serie von Zwischenfällen ein: Bereits bei einem Heimspiel im November 2023 waren bei einem großangelegten Pyrotechnik-Einsatz elf Personen verletzt worden. Die Ermittlungen zu diesem Vorfall führten nun zur möglichen Verstrickung der Sozialarbeiter. Da Pyrotechnik in Deutschland strafbar ist, bewegt sich die Arbeit von Fanprojekt-Mitarbeitern oft in einem rechtlichen Graubereich – sie geraten leicht zwischen die Fronten von Justiz und Präventionsarbeit. Georg Grohmann vom Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit argumentiert, dass Sozialarbeiter ein Recht auf Aussageverweigerung benötigen, um ihr Vertrauensverhältnis zu Klienten zu schützen. Bisher steht ihnen dieses Recht jedoch nicht zu – obwohl Fachverbände und Berufsorganisationen seit Langem eine entsprechende Regelung fordern. Das Nationale Konzept Sport und Sicherheit sieht vor, dass präventive Jugendarbeit, wie sie oft von Fanprojekten geleistet wird, gestärkt werden soll. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines solchen Schutzes. Überraschenderweise stellte Richter Peter Stier vom Landgericht Karlsruhe das Verfahren gegen die drei Sozialarbeiter ein. Stattdessen verhängte er Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 Euro, deren Erlös an den Deutschen Kinderschutzbund geht. Die Ausschreitungen beim Spiel des Karlsruher SC werfen grundsätzliche Fragen auf: Wie kann die Rolle von Sozialarbeitern bei der Gewaltprävention aussehen – und welchen rechtlichen Schutz brauchen sie? Zwar entgingen die Betroffenen in diesem Fall einer Anklage, doch das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht bleibt ein umstrittenes Thema. Fachverbände und Unterstützer fordern weiterhin eine Reform.

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