Verfassungsgericht Bestätigt Strafe von Drogenhändler und validiert Anom-Daten

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Verfassungsbeschwerde von Drogenhändler gegen Bewertung von Anom-Daten scheitert - Verfassungsgericht Bestätigt Strafe von Drogenhändler und validiert Anom-Daten

Ein verurteilter Drogenhändler ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Der zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilte Mann hatte geltend gemacht, seine Grundrechte seien verletzt worden, da die von Anom-Handys stammenden Daten nicht ausreichend geprüft worden seien. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Argumentation jedoch als nicht hinreichend begründet zurück. Der Fall steht im Zusammenhang mit der Operation "Trojan Shield", einem weltweiten Polizeieinsatz, bei dem Anom-Handys genutzt wurden, um kriminelle Netzwerke in 16 Ländern zu infiltrieren. Die Geräte waren mit einer Funktion ausgestattet, die verschlüsselte Kopien von Nachrichten an einen iBot-Server in Litauen übermittelte, der im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung zwischen Litauen und den USA bereitgestellt wurde. Das Bundesgerichtshof hatte die ursprüngliche Verurteilung des Mannes zuvor aufgehoben, da sich die Rechtslage in Bezug auf Cannabis geändert hatte. Doch nun bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Urteil und sieht keine Verletzung von Rechtsstaatsprinzipien oder Menschenrechten. Das Gericht stellte fest, dass es derzeit keine Erkenntnisse gebe, die gegen die Verwendung von Anom-Daten als Beweismittel sprechen. Die Beschwerde des Drogenhändlers wurde abgewiesen, und das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Haftstrafe. Die Nutzung der Anom-Daten als Beweismittel bleibt damit rechtmäßig, nachdem das Gericht die Argumentation des Mannes als nicht ausreichend substantiiert bewertet hatte.