Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt
Zweite Gauchachtalbrücke an der B31 rechtlich genehmigt
Vorspann Die Regierungspräsidium Freiburg hat eine bedeutende rechtliche Hürde für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 genommen. Eine Planänderungsentscheidung bestätigte, dass die Umweltauswirkungen des Projekts dem Bau nicht entgegenstehen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die geplante Brücke soll zwischen Unadingen, einem Ortsteil von Löffingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, und Döggingen entstehen.
Veröffentlichungsdatum 18. Dezember 2025, 15:30 Uhr
Stichwörter politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeine-nachrichten
Artikeltext Der Regierungspräsidium Freiburg hat den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 rechtlich genehmigt. Die Entscheidung fällt nach Jahren der Verzögerungen und juristischen Auseinandersetzungen. Aufgrund der Weihnachtsferien wird die offizielle öffentliche Bekanntmachung voraussichtlich Mitte Januar erfolgen.
Die Pläne für die Brücke reichen bis in die frühen 1990er-Jahre zurück. Die Umgehungsstraße von Döggingen wurde zwar bereits 1991 genehmigt und 2002 fertiggestellt, doch die zweite Gauchachtalbrücke blieb ungebaut. Ein weiterer Rückschlag folgte 2022, als der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) Klage einreichte und das Vorhaben damit vorläufig stoppte.
Die Genehmigung markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung Baubeginn nach Jahrzehnten der Planung. Ob es tatsächlich losgeht, hängt nun davon ab, ob weitere rechtliche Einsprüche eingelegt werden. Sollte das Urteil Bestand haben, beginnt das Vergabeverfahren – und das Projekt rückt der Realisierung einen Schritt näher.

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