Gericht ebnet Weg für Wettbüro in St. Leon-Rot – trotz Gymnasialnähe

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Kinder spielen Schach bei einem Wettbewerb, während Erwachsene im Hintergrund und an den Seiten zuschauen.

Richterspruch in Baden-Württemberg: Wettbüro in Nähe von Schulsporthalle erlaubt - Gericht ebnet Weg für Wettbüro in St. Leon-Rot – trotz Gymnasialnähe

Ein Gericht in Baden-Württemberg hat den Beschluss der Landesregierung gekippt und damit den Weg für die Eröffnung einer Wettannahmestelle in St. Leon-Rot freigemacht – trotz der Nähe zu einem Gymnasium. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da eine mögliche Revision beim Verwaltungsgericht Baden-Württemberg ansteht.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Glücksspielsucht. Die Landesregierung hatte den Antrag für die Wettannahmestelle zunächst abgelehnt, da diese in unmittelbarer Nähe zum Gymnasium liegt, in dem verschiedene Sportvereine und -organisationen ansässig sind, die eng mit örtlichen Schulen zusammenarbeiten. Dazu zählen der VfB St. Leon (Fußball), der AVC St. Leon-Rot (Volleyball), der Sportschützenverein 1964 e.V. Rot (Schießsport) sowie weitere regionale Sportteams.

Das Gericht urteilte jedoch, dass das Nachmittagsangebot des Gymnasiums nicht ausschließlich von Kindern und Jugendlichen genutzt werde. Daher verstoße die Präsenz der Wettannahmestelle nicht gegen die Vorschriften zum Schutz Minderjähriger vor Glücksspielsucht.

Mit diesem Urteil kann die Wettannahmestelle ihre Pläne in St. Leon-Rot vorerst umsetzen – vorbehaltlich etwaiger Berufungen. Die Entscheidung unterstreicht die schwierige Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz junger Menschen vor möglichen Gefahren.