Blauzungenvirus BTV-8 in Baden-Württemberg: Neue Transportregeln für Nutztiere

Blauzungenvirus BTV-8 in Baden-Württemberg: Neue Transportregeln für Nutztiere
Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in Berghaupten im Ortenaukreis erstmals seit 2019 nachgewiesen
Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat umgehend neue Regelungen für Tiertransporte in Baden-Württemberg erlassen, die von 2023 bis 2025 gelten und die Ausbreitung der Krankheit eindämmen sollen.
Die aktualisierten Vorschriften unterscheiden sich von den bisherigen Regelungen aus den Jahren 2019 bis 2022 durch strengere Überwachungszonen, verpflichtende Tests vor dem Transport sowie gezieltere regionale Beschränkungen und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen. Tiere, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nur dann verbracht werden, wenn sie vor Vektorangriffen geschützt sind und ein negatives Testergebnis auf BTV-8 vorweisen.
Vollständig gegen BTV-8 geimpfte Tiere, die sich innerhalb des Immunitätszeitraums befinden und bestimmte Kriterien erfüllen, dürfen transportiert werden. Nicht geimpfte Tiere müssen eine Grundimmunisierung erhalten, während Rinder und kleine Wiederkäuer, die bereits geimpft sind, eine jährliche Auffrischungsimpfung benötigen, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten.
Der Nachweis beeinflusst die Bewegungen von Rindern in Baden-Württemberg: Ein Mindestradius von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb im Ortenaukreis ist betroffen, was fast alle Landkreise der Region einbezieht. Innerhalb Baden-Württembergs bleiben Tiertransporte weiterhin unbeschränkt möglich, doch für Verbringungen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer gelten aufgrund von BTV-8 Einschränkungen. Zudem dürfen Kalb-, Lamm- und Ziegenlämmer unter 90 Tagen, deren Mütter ordnungsgemäß geimpft wurden, unter bestimmten Bedingungen ebenfalls transportiert werden.
Ziel der neuen Verordnung ist es, Tiere außerhalb der Region vor einer möglichen Gefährdung zu schützen. Die Regelungen orientieren sich weitgehend an den Transportvorschriften von 2019 bis 2022, enthalten jedoch präzisere und strengere Maßnahmen. Für innerdeutsche Tiertransporte im Zusammenhang mit BTV-3 gibt es keine Beschränkungen, doch wird eine Impfung gegen sowohl BTV-3 als auch BTV-8 empfohlen.

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