Zoll beschlagnahmt Lkw-Auflieger wegen unbezahlter Mautschulden

Zoll beschlagnahmt Lkw-Auflieger wegen unbezahlter Mautschulden
Ein Transportunternehmen sah sich mit Vollstreckungsmaßnahmen konfrontiert, nachdem es eine seit Langem ausstehende Mautschuld nicht beglichen hatte. Am 26. September 2025 eskalierte der Fall. Die Schuld war bereits im Juni 2025 gemeldet worden, doch das Unternehmen reagierte nicht auf die Zahlungsaufforderungen. Daraufhin leiteten Zollbeamte – im Auftrag des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) – ein Vollstreckungsverfahren ein. Da der Fahrer die Forderung nicht vor Ort begleichen konnte, beschlagnahmten sie den Auflieger des Lkw, um den Anspruch des Bundes zu sichern. Der Vorfall unterstreicht, wie konsequent der Zoll ausstehende Mautgebühren und Steuern auf Bundesautobahnen eintreibt. Unternehmen, die ihre Schulden nicht begleichen, riskieren die sofortige Beschlagnahmung von Fahrzeugen oder Vermögenswerten. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass eine zügige Zahlung solche Konflikte schnell lösen kann.

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